Dass aussiedlungswillige Landwirtschaftsbetriebe im Talgebiet höhere Anforderungen zu erfüllen haben als solche im Hügel- und Berggebiet, ist einleuchtend und auch von den Bundesbehörden angenommen worden (...). Die Abteilung Landwirtschaft und die Koordinationsstelle Baugesuche haben jedoch nicht überzeugend darzulegen vermocht, weshalb im Kanton Aargau wesentlich strengere Anforderungen an den Nachweis der längerfristigen Existenzfähigkeit zu stellen sind (80 %), als im übrigen Talgebiet der Schweiz (...). Den Kantonen bleibt es im Rahmen des revidierten Raumplanungsrechts des Bundes wohl unbenommen, die Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone im Rahmen von Art.