langfristig sei ein Nebeneinkommen von etwa 25 % notwendig, was bei einem aargauischen Betrieb zu viel sei. Der Anteil des nichtlandwirtschaftlichen Einkommens sei im Kanton Aargau bei höchstens 20 % anzusetzen und nicht bei 49 %, wie die Bundesbehörden annehmen. Dass aussiedlungswillige Landwirtschaftsbetriebe im Talgebiet höhere Anforderungen zu erfüllen haben als solche im Hügel- und Berggebiet, ist einleuchtend und auch von den Bundesbehörden angenommen worden (...).