Üblich sei eine erstmalige Pachtdauer von 6 Jahren und eine Pachterstreckung um 3-6 Jahre. Einen Nachweis für mehr als 12 Jahre zu verlangen, scheine nicht vertretbar. Im heutigen Zeitpunkt erachtet die Abteilung Landwirtschaft deshalb den Pachtlandnachweis für genügend erbracht (...). Sie geht jedoch davon aus, das landwirtschaftliche Solleinkommen könne kurzfristig nur unter Zuhilfenahme von rund 35 % nichtlandwirtschaftlichem Einkommen erreicht werden; langfristig sei ein Nebeneinkommen von etwa 25 % notwendig, was bei einem aargauischen Betrieb zu viel sei.