bb) Da im vorliegenden Fall für den Viehbestand neben dem Eigenland eine zusätzliche landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 8,5 ha als Futterbasis notwendig ist, fordern die kantonalen Behörden - sofern denn die Beurteilungskriterien der Bundesämter herangezogen werden sollen - eine gesicherte Pachtdauer von 15-25 Jahren für diese Fläche. Dies geschieht in der Absicht aufzuzeigen, dass die Kriterien der Bundesbehörden wenig praxisgerecht bzw. den aargauischen Verhältnissen unangepasst seien. Pachtverträge für 15-25 Jahre abzuschliessen, sei in der Praxis unmöglich. Üblich sei eine erstmalige Pachtdauer von 6 Jahren und eine Pachterstreckung um 3-6 Jahre.