Dem Solleinkommen ist das objektivierte Isteinkommen gegenüberzustellen, wobei jedoch Möglichkeiten des Konsumverzichts Rechnung zu tragen ist, da das Solleinkommen neben dem notwendigen Verbrauch (Zwangsbedarf) auch einen beträchtlichen Konsum nicht lebensnotwendiger Güter und Dienstleistungen (Wahlbedarf) zulässt. Je bedeutender und nachhaltiger die räumlichen Auswirkungen eines Bauvorhabens sind, desto strenger müssen die Anforderungen an den Nachweis der längerfristigen Existenzfähigkeit sein. Bei Neubauvorhaben und Aussiedlungen dürfen deshalb strengere Anforderungen an das Soll-Einkommen und den Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens am Gesamteinkommen geknüpft werden.