Ein Betrieb kann nur dann längerfristig bestehen, wenn er die Erzielung eines minimalen Solleinkommens gestattet, mit welchem die laufenden Ausgaben für Betrieb und Familie gedeckt, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen erfüllt, die künftig notwendigen Investitionen getätigt und die Zahlungsfähigkeit erhalten werden können. Dem Solleinkommen ist das objektivierte Isteinkommen gegenüberzustellen, wobei jedoch Möglichkeiten des Konsumverzichts Rechnung zu tragen ist, da das Solleinkommen neben dem notwendigen Verbrauch (Zwangsbedarf) auch einen beträchtlichen Konsum nicht lebensnotwendiger Güter und Dienstleistungen (Wahlbedarf) zulässt.