Fr. 51'200.-- (41 % des Solleinkommens aus landwirtschaftlichem Einkommen gedeckt) als erhaltenswürdiges, zonenkonformes, existenzsicherndes und lebensfähiges landwirtschaftliches Gewerbe eingestuft (BGE 121 II 307 ff.). Der regierungsrätliche Rechtsdienst hat deshalb die Bundesämter für Raumentwicklung und Landwirtschaft um eine koordinierte Stellungnahme zur Frage ersucht, nach welchen Kriterien die "längerfristige Existenzfähigkeit" eines Landwirtschaftsbetriebes zu beurteilen sei. Die am 13. November 2000 angefragten Bundesämter haben die Anfrage zum Anlass genommen, die Problematik zusammen mit dem Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht vertieft zu prüfen.