Die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebes wird somit von verschiedenen kantonalen Fachstellen unterschiedlich eingestuft und es werden unterschiedlich hohe nichtlandwirtschaftliche Einkommen berücksichtigt. Das Bundesgericht hat im Jahre 1995 im Zusammenhang mit der Frage der Zonenkonformität eines Wohnhauses in der Landwirtschaftszone sogar einen Landwirtschaftsbetrieb in der Gemeinde Arni, Kanton Bern, mit 4,5 ha Eigen- und Pachtland, 9,5 Grossvieheinheiten, einem Bedarf von 2'200 Arbeitsstunden pro Jahr sowie einem jährlichen landwirtschaftlichen Einkommenspotential von rund Fr. 21'000.-- bei einem Existenzbedarf von