stellten Richtlinien der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe landwirtschaftliche Aussiedlungen übereinstimmend, der Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens am Solleinkommen müsse bei Talbetrieben mindestens 80 % betragen. Die Betriebsberatung des Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Frick hat anhand des geplanten Betriebskonzeptes einen Betriebsvoranschlag erstellt und ist in einem Gutachten vom 24. Oktober 2000 (...) zum Schluss gelangt, zur Sicherstellung der Existenz bzw. des geforderten Solleinkommens (Familienverbrauch von 3,2 Verbrauchseinheiten und Fr. 10'000.-- Eigenkapitalbildung) werde in Zukunft ein