ein künftiges Mass dürfte ein ausreichendes Einkommen aus der zonenkonformen landwirtschaftlichen Tätigkeit bilden, welches für die Entschädigung von 1,5 Arbeitskräften ausreiche (...). In ihrer Stellungnahme vom 25. September 2000 (...) korrigierte dieselbe Fachstelle die Anforderungen dahingehend, die Existenz gelte als ausreichend gesichert, wenn das Einkommen, welches zu 90 % aus der Landwirtschaft stammen müsse, den Familienverbrauch einer Normalfamilie (Familie mit 2 Kindern, mindestens 3,2 Verbrauchseinheiten) decke und eine Ersparnisbildung von mindestens Fr. 10'000.-- pro Jahr zulasse (sog. Solleinkommen).