fehle. Gemäss Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV darf eine Baubewilligung u.a. nur erteilt werden, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Die Kriterien für die Bejahung der längerfristigen Existenzfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes wurden von den kantonalen Behörden im Verlaufe des Verfahrens mehrfach revidiert. In der angefochtenen Verfügung forderte die Koordinationsstelle Baugesuche am 11. Mai 2000 (...) rund 25 ha landwirtschaftliche Nutzfläche und bei Milchproduktion ein Milchkontingent von über 100'000 kg.