Aus finanziellen Gründen möchte der Beschwerdeführer vorderhand nur einen Stall und eine Scheune in der Landwirtschaftszone bauen und im bisherigen Wohn- und Ökonomiegebäude wohnen bleiben (...). Die frei werdenden Räume im bisherigen Ökonomiegebäude würden künftig als Einstellraum genutzt. Der Beschwerdeführer geht jedoch davon aus, dass in einem späteren Zeitpunkt bei der projektierten sog. Viehscheune ebenfalls einmal ein Wohnhaus erstellt werden kann. Der Finanzierung könnte allenfalls der Verkauf der Liegenschaft in der Dorfkernzone dienen (...).