2 c/aa). - In Zweifelsfällen ist mit einem Betriebsvoranschlag zu belegen, dass mit dem erzielbaren Einkommen die laufenden Ausgaben für Betrieb und Familie gedeckt, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen erfüllt, die künftig notwendigen Investitionen getätigt und die Zahlungsfähigkeit erhalten werden können (Erw. 2 c/aa). - Bei aussiedlungswilligen Betrieben sollte das landwirtschaftliche Einkommen den überwiegenden Teil des Soll-Einkommens ausmachen (Erw. 2 c/aa).