125 Massnahmenplan. Eine vorgängige Anpassung der Zonenplanbestimmungen ist nicht erforderlich, wenn es darum geht, gestützt auf einen Massnahmenplan Emissionen einzugrenzen, die über dem «Zonendurchschnitt» liegen. Entscheid des Regierungsrats vom 08. November 2000, Gemeinde O. Aus den Erwägungen