Hier wird implizit vorausgesetzt, dass der bernische Notar ein Geschäftsdomizil innerhalb der Kantonsgrenzen begründet. Nicht zu vergleichen ist dies mit dem Kanton Zürich, wo seit je her das Amtsnotariat und nicht das freie Notariat wie im Kanton Aargau herrscht. Dort können nur Stimmberechtigte 2001 Notariatsrecht 573