Die Beschränkung eines Freiheitsrechtes bedarf einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Bezüglich der Rechtsetzungsstufe, das heisst, ob ein Gesetz im formellen Sinne notwendig ist oder eine Verordnung (Gesetz im materiellen Sinne) ausreicht, gilt der Grundsatz, dass je schwerer der Eingriff in das in Frage stehende Freiheitsrecht wirkt, desto besser er demokratisch abgestützt sein muss. Die in Frage stehende Wohnsitzpflicht der Notare ergibt sich aus § 21 NO. Bei der Notariatsordnung, welche in Vollziehung von § 4 des EGZGB erlassen wurde, handelt es sich um ein grossrätliches Dekret.