146 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (§ 22 Abs. 1 lit. b StG). Eine Ueberführung ins Privatvermögen ist bei Vermietung und Verpachtung nur mit Zurückhaltung anzunehmen, wenn die Steuerpflichtigen eine Liegenschaft buchhalterisch konsequent als Geschäftsvermögen behandeln. 22. April 1999 in Sachen T., RV.97.50250/K 6014 Aus den Erwägungen