Nachdem inhaltlich nichts gegen die Bankgarantie spricht und diese von der Gemeinde G. als durch die verfügte Sicherheitsleistung begünstigtes Gemeinwesen sogar ausdrücklich akzeptiert wird, ist die von den Beschwerdeführenden beantragte unwiderrufliche Bankgarantie über den gesamten verfügten Betrag von Fr. 105'840.-- zuzulassen. (...) Kantonales Steuerrekursgericht 2000 Bundessteuern 635 Bundessteuern A. Gesetz über die Steuern auf Einkommen, Vermögen, Grundstückgewinnen, Erbschaften und Schenkungen vom 13. Dezember 1983 (StG).