42 Abs. 2 WG zumindest bis zu jenem Zeitpunkt bestehen, bis über das Gesuch entschieden ist (vgl. ...). f) Indem - wie vorgängig dargelegt - die Bestimmungen der geltenden Waffengesetzgebung auf Personen wie den Beschwerdeführer Anwendung finden, kann auch keine unzulässige Rückwirkung gesehen werden. So bietet nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung das aus Art.