Dem Nachweis dieser Kenntnisse dient exakt die neue bundesrechtliche Prüfung. Die früheren kantonalen Prüfungen, die je nach Kanton verschiedene Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten stellten, können keinen genügenden Ersatz darstellen, zumal das neue Waffenrecht und andere relevante Bundeserlasse - beispielsweise das Kriegsmaterialgesetz, das Güterkontrollgesetz oder das Sprengstoffgesetz - teilweise nicht Gegenstand der altrechtlichen kantonalen Prüfungen waren bzw. wegen ihres Erlassdatums gar nicht sein konnten.