Dies ist mittels Reglement des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) vom 21. September 1998 über die Prüfung für die Waffenhandelsbewilligung inzwischen auch bereits erfolgt. Das betreffende Reglement sieht vor, dass in einem theoretischen Teil unter anderem die Kenntnisse über das Waffen-, Kriegs- material- und Güterkontrollgesetz, die Kenntnisse der Waffen- und Munitionsarten sowie die Grundkenntnisse der Ballistik geprüft werden. Der praktische Teil der Prüfung umfasst die Identifizierung von Waffen und die Waffenmanipulation.