teilung eines Waffenerwerbsscheins grundsätzlich nicht auf die fachtechnischen Fähigkeiten im Umgang mit einer Waffe ankommen kann. Das Waffengesetz sieht dementsprechend auch nicht vor, die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins vom Vorliegen eines diesbezüglichen Fähigkeitsbeleges abhängig zu machen. Dennoch kann es bei der Prüfung des Gesuches auf Erteilung eines Waffenerwerbsscheins im Hinblick auf Art. 8 Abs. 2 lit.