Straftat bedingten finanziellen Aufwendungen für die Prozessführung grundsätzlich ausgeglichen werden und das Opfer insofern - zumindest vorübergehend - vor finanziellem Schaden geschützt wird. Aus welchen Gründen dieser Schutz allerdings bei Opfern, welche zusätzlich die Voraussetzungen zur Gewährung der weiteren Hilfe erfüllen, nicht definitiv (d.h. unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der finanziellen Verhältnisse des Opfers) gelten soll, ist nicht ersichtlich.