Zwar muss die Behandlung von religiösen Liedern nicht auf den schulischen Religionsunterricht beschränkt werden; der allgemeine Schulunterricht lässt auch in Berücksichtigung des Grundsatzes der Glaubens- und Gewissensfreiheit die Auseinandersetzung mit religiösem Liedgut und der Denkweise bzw. Gefühlswelt von religiösen Menschen zu. Lehrpersonen müssen indes darauf achten, dass die Behandlung von religiösen Themen in einem ausgewogenen Rahmen erfolgt. Insbesondere darf nicht eine bestimmte Religion bzw. Konfession im Vordergrund stehen; es gilt vielmehr die bestehende Vielzahl von Weltanschauungen zu berücksichtigen.