Tun sie es trotzdem, z.B. auf Anweisung ihrer Eltern, riskieren sie, von der Klasse ausgegrenzt zu werden. Andererseits stellen Lehrkräfte, die ihre Schulklassen täglich beten lassen, ihre soziale Aufgabe in Frage, wenn sie in ihre Tätigkeiten Elemente einfliessen lassen, welche Angehörige gewisser Konfessionen oder konfessionslose Kinder von einem Teil ihrer Aktivitäten ausschliessen oder jedenfalls einer Separierung Vorschub leisten. Wie bereits oben dargelegt, kommt zudem dem Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf die Teilnahme am 2000 Schulrecht 595