Es liegt auf der Hand, dass gerade junge Schülerinnen und Schüler durch ein tägliches Schulgebet in unzulässiger Weise religiös beeinflusst werden können und das Recht der Eltern, über die religiöse Erziehung ihrer Kinder zu verfügen, dadurch unerlaubterweise beschnitten wird. An dieser Einschätzung ändert sich auch nichts, wenn die Kinder anderer Glaubensbekenntnisse oder konfessionslose Kinder während des Gebets vor dem Schulzimmer warten können oder wenn diese, ohne mitbeten zu müssen, im Schulzimmer bleiben können bzw. müssen.