Angesichts der Bedeutung der Frage erscheint es dem Regierungsrat ohnehin angebracht, die generelle Problematik des Schulgebetes einer klärenden Prüfung zu unterziehen. Das Sprechen eines Gebetes stellt zweifelsohne eine Kultushandlung dar (vgl. Botschaft, S. 156). Mit dem Gebet geht ein klares Glaubensbekenntnis einher. Von einem konfessionell neutralen Un- 594 Verwaltungsbehörden 2000