O., S. 161 und 164). Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass es eine Vielzahl von Kinderliedern gibt, die im Hinblick auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit absolut unproblematisch sind; die Erteilung eines qualifizierten Schulunterrichts - insbesondere das Abhalten einer Singprüfung - ist daher problemlos möglich, ohne mehrere religiöse Lieder der vorliegend geprüften Art heranzuziehen und dadurch die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu beeinträchtigen. cc) Was das Beten anbelangt, liegen ebenfalls unterschiedliche Sachverhaltsdarstellungen vor.