Er kommt indes aufgrund der Aktenlage zum Schluss, dass im vorliegenden Fall die Grenzen zwischen dem allgemeinen Schulunterricht und dem schulischen Religionsunterricht auf unzulässige Art und Weise verwischt worden sind und christlichen Aspekten im allgemeinen Schulunterricht ein zu grosses Gewicht zugekommen ist und sie einen zu grossen Raum eingenommen haben. Werden Drittklässlerinnen und Drittklässler nicht nur in der Vorweihnachtszeit, sondern das ganze Jahr über im allgemeinen Schulunterricht mit Liedern konfrontiert, die einen augenfällig religiösen bzw. christlichen Bezug haben, kann die Gefahr einer religiösen Beeinflussung gerade angesichts des noch