Aspekten, insbesondere mit christlichem Liedgut, auseinander gesetzt. Inwiefern die zusätzliche Verwendung der Lieder "So ist Gott", "Wer klopfet an" und "Uf em Fäld i der Nacht" im Rahmen der Singprüfung geboten oder gar erforderlich gewesen sein sollte, lässt sich weder den Akten noch den Stellungnahmen der Vorinstanzen bzw. der Lehrkräfte entnehmen.