Der schulische Religionsunterricht ist in erster Linie das Fach, in welchem religiöse und ethische Themen des Lebens behandelt werden sollen (vgl. auch Lehrplan für die Volksschule des Kantons Aargau, Religion S. 1). Würde man auf die - zugegebenermassen nicht immer leicht fallende - Grenzziehung zwischen dem allgemeinen Schulunterricht und dem schulischen Religionsunterricht verzichten, würde das Recht der Eltern, ihre Kinder vom schulischen Religionsunterricht dispensieren zu lassen (vgl. § 38 Abs. 2 des Schulgesetzes), seines Gehaltes entleert. Im vorliegenden Fall haben sich die jungen Schülerinnen und Schüler bereits im Rahmen des Krippenspiels intensiv mit religiösen