dabei geht es insbesondere auch um die Stellung der Musik bei verschiedenen Anlässen wie Festen oder Ritualen (vgl. zum Ganzen Lehrplan für die Volksschule des Kantons Aargau, Realien S. 4 und 13, Musik S. 9). Ein Verstoss gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit liegt bei der Behandlung religiöser Themen im obligatorischen allgemeinen Schulunterricht nicht vor, solange das Ziel nicht in der religiösen Unterweisung und Erbauung, sondern in der Vermittlung von Erkenntnissen eines bestimmten Fachgebietes besteht (vgl. auch Peter Karlen, Das Grundrecht der Religionsfreiheit in der Schweiz, Zürich 1988, S. 394).