Wie der Erziehungsrat zu Recht festgestellt hat, muss den Eltern zudem die Möglichkeit zukommen, ihr Kind von den entsprechenden Aktivitäten in der Schule fernzuhalten. Vermögen die Lehrkräfte den soeben umschriebenen Rahmen zu bieten und wird das Krippenspiel nicht mit bekenntnishaften Verhaltensweisen oder religiösen Handlungen verbunden, ist das Einüben eines solchen Stückes im allgemeinen Schulunterricht angesichts unserer abendländischen Kultur entgegen 2000 Schulrecht 587