Die Antwort ist in Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles zu finden. Die Pflicht zur Zurückhaltung muss strenger sein, wenn es sich um eine obligatorische Schule handelt. Je höher die Unterrichtsstufe ist, desto mehr dürfen grundsätzlich die Grenzen des konfessionell orientierten Verhaltens der Lehrkräfte erweitert werden, denn ältere Schülerinnen und Schüler verfügen normalerweise über eine grössere Urteilsfähigkeit im geistigen Bereich und sind auf intellektueller und persönlicher Ebene unabhängiger von ihren Lehrkräften. Schliesslich ist die Art und Weise zu berücksichtigen, wie Lehrerinnen und Lehrer ihr Glaubensbekenntnis in der Schule leben und darstellen.