Ein in jeder Hinsicht absolut neutraler Unterricht ist jedoch konkret nur schwer vorstellbar. Es ist unvermeidlich, dass die Überzeugungen einer Lehrkraft in bestimmten Bereichen des Unterrichts (z.B. Geschichte, Geographie) einen gewissen Einfluss auf ihre Art und Weise, die Schülerinnen und Schüler auszubilden, oder auf ihr Verhalten im Allgemeinen haben. Im Übrigen berechtigt das Neutralitätserfordernis an der Schule nicht, Lehrkräfte mit ihren religiösen Überzeugungen zu disqualifizieren oder von diesen zu erwarten, dass sie ihre Konfession derart verleugnen, dass sie nicht mehr erkennbar ist.