Es ist deshalb besonders wichtig, dass Lehrkräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit konfessionell neutral bleiben. Sie müssen nicht nur darauf verzichten, unzulässige Mittel zum Versuch der Indoktrination ihrer Schülerschaft zu verwenden, wie psychischen Druck, Bestrafung entgegengesetzter Meinungen oder Diskriminierung, sondern sie müssen ausserdem besonders aufmerksam in der Achtung der Religionsfreiheit ihrer Schülerinnen und Schüler sein. Die Lehrkräfte haben grosse Zurückhaltung in der Äusserung ihres Glaubens zu wahren, dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht 2000 Schulrecht 585