Obwohl sich der Richtplantext und die Richtplan-Gesamtkarte vom 17. Dezember 1997 - anders als der frühere Gesamtplan Kulturland - auch über Bauzonen aussprechen (vgl. z.B. die verschiedenen Interessengebiete für die Grundwassernutzung), enthält er zur Ufervegetation und zum Auengebiet auf Parzelle 3535 keinerlei Aussagen. Der Grosse Rat brachte somit zum Ausdruck, dass er als kantonales Planungsorgan die Parzelle 3535 - wohl insbesondere aufgrund der geringen Dimension - nicht als kantonales Interessengebiet für den Naturschutz betrachtet. Damit deckt sich denn auch, dass das Gebiet weder im nationalen noch im kantonalen Aueninventar enthalten ist.