RRB Nr. ...). d) Gemäss den Aussagen der Abteilung Landschaft und Gewässer als diesbezüglicher Fachinstanz ist die Parzelle 3535, insbesondere der am Ufer des Aabaches gelegene Bereich, als schützenswertes Gebiet im Sinne von § 4 NLD einzustufen; es handle sich um eine wertvolle Bachaue. Dieses Planungsbedürfnis findet seinen Ausdruck denn auch darin, dass der Gemeinderat S. zurzeit auf der Parzelle 3535 den Erlass einer Uferschutzzone plant. Die Vorausset- 2000 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 561