Im vorliegenden Verfahren kann es einzig um die Frage einer vorsorglichen Unterschutzstellung nach § 9 NLD gehen. Mit einer solchen würde verhindert, dass die auf Parzelle 3535 vorhandene Flora und Fauna verändert oder zerstört würde, bevor allfällige definitive Schutzmassnahmen Platz greifen könnten. Ob überhaupt und allenfalls welche definitiven Schutzmassnahmen zu ergreifen sein werden, ist dagegen (noch) nicht zu beantworten; die Prüfung dieser Frage wäre von den Planungsorganen im Rahmen einer Revision der Nutzungsplanung Kulturland vorzunehmen.