Es kann demgemäss nicht davon gesprochen werden, indem die Parzelle 3535 der Bauzone zugeschlagen worden sei, entwickle sich das Siedlungsgebiet auf nicht nachvollziehbare Art und Weise - beispielsweise in Form eines isolierten Spickels - in das Nichtbaugebiet hinein (vgl. EJPD/BRP, Erläuterungen zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Bern 1981, S. 205). 558 Verwaltungsbehörden 2000