Die Parzelle 3535 ist klarerweise Bestandteil des Siedlungsbereiches westlich des Aabaches und stellt daselbst eine eigentliche Baulücke dar. Es wird denn zu Recht auch nicht geltend gemacht, das fragliche Gebiet könne nicht als weitgehend überbaut qualifiziert werden. c) aa) Unter Verweis auf die im Februar und Mai 1999 aufgetretenen Überflutungen der Parzelle 3535 stellen die Beschwerdeführerinnen indessen in Frage, ob diese für eine Überbauung geeignet