Diesem (vgl. Gemeinderatsakten) ist zu entnehmen, dass in insgesamt drei Teilgebieten der Gemeinde neue Zonierungen vorgesehen waren. Die im Plan graphisch dargestellten Änderungen waren überdies in den Erläuterungen zur Änderung des Bauzonen- und Kulturlandplanes in Worten umschrieben, weshalb für Ortskundige schon von daher die örtlichen Abgrenzungen der geplanten Änderungen klar waren. Nördlich der A.-Strasse zwischen B.-Strasse, B.-Kanal und Gemeindegrenze K. war klarerweise keine Neubeurteilung des geltenden Bauzonenplanes vorgesehen, eine Änderung des Zonenplanes also nicht ordnungsgemäss traktandiert.