[...] gemäss Bauzonenplan 1. Teil vom 08. Oktober 1997) sei die Genehmigung zu erteilen. 2. Dem Gebührenreglement zur Bau- und Nutzungsordnung sei zuzustimmen." Die Einladung enthielt ferner den Hinweis, die Akten und Unterlagen zu den einzelnen Traktanden lägen 14 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Es bestand somit die Möglichkeit, in den vom 8. Oktober 1997 datierten Bauzonenplan mit den vorgesehenen Änderungen Einblick zu nehmen. Diesem (vgl. Gemeinderatsakten) ist zu entnehmen, dass in insgesamt drei Teilgebieten der Gemeinde neue Zonierungen vorgesehen waren.