Durch die den Stimmberechtigten vom Gemeinderat D. zugestellte "Einladung zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung" vom 11. Juni 1999 mit Traktandenliste, Anträgen und Erläuterungen im Sinne von § 23 Abs. 1 GG wurde den Stimmberechtigten die Beschlussfassung über eine neue Bau- und Nutzungsordnung ordnungsgemäss angekündigt. An der Einwohnergemeindeversammlung konnte somit über die Streichung, Änderung oder Ergänzung von § 10 BNO (sowie weiteren Paragraphen) materiell Beschluss gefasst werden. Im Rahmen der Bau- und Nutzungsordnung geht es um die Festlegung von Art und Mass der Nutzung in den einzelnen Zonen;