Die Gemeindeexekutive verfügt jedoch über die Möglichkeit, die Stimmberechtigten vor der Beschlussfassung über die politischen Auswirkungen und die finanziellen Folgen des eingereichten Vorschlages zu orientieren und den gemeinderätlichen Standpunkt umfassend darzulegen. Dieses zweistufige Verfahren verhindert, dass die Gemeindeversammlung übereilte Beschlüsse fällt, deren Konsequenzen sie noch nicht überblickt, oder dass eine einseitig zusammengesetzte Gemeindeversammlung über die Köpfe der abwesenden Stimmbürger und -bürgerinnen hinweg Entscheidungen trifft.