Die materielle Erledigung des Vorschlages liegt danach wiederum in den Händen der Gemeindeversammlung, auch wenn der Gemeinderat bei seiner Begutachtung zur Ansicht gelangt, der Vorschlag sei nicht weiter zu verfolgen. Die Gemeindeexekutive verfügt jedoch über die Möglichkeit, die Stimmberechtigten vor der Beschlussfassung über die politischen Auswirkungen und die finanziellen Folgen des eingereichten Vorschlages zu orientieren und den gemeinderätlichen Standpunkt umfassend darzulegen.