Eventuell sei ein Überweisungsantrag möglich. In der anschliessenden Diskussion stellte A.S. den Antrag, "das B.-Quartier (begrenzt durch die A.-Strasse, B.-Strasse, Gemeindegrenze K., B.-Kanal) wird neu zur W2-Zone umgezont". Er und mehrere weitere Stimmberechtigte trugen die für und gegen dieses Begehren sprechenden Argumente vor, wobei auch geltend gemacht wurde, mit dem Abzonungsbegehren wolle man ein aktuelles Bauvorhaben verhindern. Vize- 2000 Gemeinderecht 527