b) In der Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung D. vom 11. Juni 1999 sah der Gemeinderat D. als Traktandum 4 die "Genehmigung der Teiländerungen Bauzonen- und Kulturlandplan sowie der revidierten Bau- und Nutzungsordnung" vor. Die Erläuterungen führten dazu aus, die im Mitwirkungsverfahren und einer Kollektiveinsprache geforderte Abzonung des Gebietes B. von W3 in W2 lehne der Gemeinderat ab. Diese erweise sich aus raumplanerischer Sicht nicht als sinnvoll. Aufgrund der idealen Lage (Zentrum, Bahnhofsnähe, etc.) sei eine verdichtete Bauweise in diesem Gebiet anzustreben.