Ergänzend zum Wortlaut sind im Rahmen der Auslegung die Begleitumstände und das Verhalten der Behörde vor, während und nach Erlass der Verfügung zu berücksichtigen. Ausserdem ist die Verfügung unter Berücksichtigung der Verfassung, des Gesetzes, der öffentlichen Interessen und des Vertrauensgrundsatzes auszulegen (AGVE 1982 S. 271; Fritz Gygi, Verwaltungsrecht, Bern 1986, S. 129, 204 f., 210 mit Verweisungen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung; für die Auslegung privatrechtlicher Verträge: Peter Gauch/Walter R. Schluep/Jörg Schmid/Heinz Rey, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, Band I, 7. Auflage, Zürich 1998, N 1205 ff.).