Für alle offenen und ungeklärten Fragen gilt aber gleichermassen, dass die Versammlungsteilnehmenden die Möglichkeit haben, einen Rückweisungsantrag zu stellen, um derartige Abklärungen noch vornehmen zu lassen. Gemäss dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. März 2026 hat der Beschwerdeführer an der Gemeindeversammlung einen diesbezüglichen Rückweisungsantrag gestellt. Dieser ist jedoch mit 2 Ja- gegen 290 Nein-Stimmen abgelehnt worden. Daraus kann nur der Schluss gezogen werden, dass sich die Versammlungsteilnehmenden als genügend informiert erachtet haben, um einen Beschluss zu fassen.